Anbieterbedingungen
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, die eine entgeltliche oder ausdrücklich vereinbarte Projektpräsenz beauftragen.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Anbieterbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag entsteht erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform, die Leistung, Preis, Laufzeit und Projekt bezeichnet. Angaben auf der Website sind freibleibende Orientierungspreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Leistungsumfang
Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Möglich sind Grundlistung, erweitertes Projektprofil, gekennzeichnete Hervorhebung und Portfolio Paket. Gestaltung, Position und technische Umsetzung richten sich nach dem vereinbarten Umfang und dem einheitlichen Portalauftritt. Eine Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preisangaben richten sich an Unternehmer und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vergütung und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind, soweit dort nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Laufzeit und Beendigung
Beim monatlich kündbaren Modell kann der Auftrag in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats beendet werden, sofern die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält. Das vergünstigte Jahresmodell läuft für zwölf Monate und endet danach, sofern keine Fortsetzung ausdrücklich vereinbart wird. Ein schriftlich bestätigter 30 Tage Pilot endet zum vereinbarten Datum und wird nicht automatisch kostenpflichtig verlängert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
5. Mitwirkung und Richtigkeit
Der Anbieter übermittelt vollständige, richtige und aktuelle Angaben und informiert unverzüglich über Fertigstellung, Vermarktungsstopp, Statusänderungen, Preis oder Verfügbarkeitsänderungen und den Wegfall seiner Projektberechtigung. NEUBAUREGISTER darf Nachweise zur Projektverantwortung und zu Angaben verlangen sowie Inhalte bis zur Klärung sperren.
6. Rechte an Inhalten
Der Anbieter sichert zu, über alle für die Veröffentlichung erforderlichen Urheber, Lichtbild, Marken, Design, Architektur, Persönlichkeits und Datenschutzrechte zu verfügen. Er räumt dem Betreiber für Vertragsdauer und Vertragszweck ein einfaches, räumlich auf die Portalvermarktung beschränktes Nutzungsrecht einschließlich technisch notwendiger Bearbeitungen ein.
7. Werbung und Sortierung
Entgeltliche Hervorhebungen werden als Anzeige oder vergleichbar eindeutig gekennzeichnet. Eine Buchung begründet keinen Anspruch auf eine redaktionelle Empfehlung, eine bestimmte Platzierung außerhalb des vereinbarten Bereichs oder eine dauerhafte Rangfolge.
8. Messbarkeit
Offizielle Anbieterlinks können standardisierte Herkunftsparameter enthalten. Berichtsfähig sind nur tatsächlich verfügbare und methodisch nachvollziehbare Daten. Bestimmte Besucherzahlen, Google Positionen, Anfragen, Reservierungen oder Verkäufe werden nicht zugesichert. Daten des Zielanbieters werden nur berücksichtigt, wenn dieser sie freiwillig und rechtmäßig bereitstellt.
9. Leads und weitere Leistungen
Eine Weitergabe von Interessentendaten, Maklertätigkeit, Verkaufssteuerung oder Finanzierungsvermittlung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ausgestaltet wurde. Die reine Portalbuchung begründet keinen Anspruch darauf.
10. Sperrung, Entfernung und Freistellung
Bei konkreten Zweifeln an Rechtmäßigkeit, Aktualität oder Richtigkeit darf der Betreiber Inhalte vorübergehend sperren, berichtigen oder entfernen. Der Anbieter stellt den Betreiber von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung seiner Zusicherungen oder Mitwirkungspflichten beruhen.
11. Haftung
Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für ausbleibende Reichweite oder einen ausbleibenden Vermarktungserfolg besteht nicht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Leipzig als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sollen in Textform dokumentiert werden. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.