Sortierung und Werbung
Redaktionelle Grundordnung und bezahlte Sichtbarkeit werden nachvollziehbar voneinander getrennt.
Privates, kuratiertes Portal
NEUBAUREGISTER ist kein amtliches Register und unterliegt keiner Pflicht, sämtliche Neubauvorhaben einer Region aufzunehmen. Auswahl und Grundordnung folgen eigenen redaktionellen und kommerziellen Kriterien. Ein Anspruch auf Aufnahme oder dauerhafte Listung besteht nicht.
Standardsortierung
Die Grundsortierung kann Region, Suchfilter, Projektphase, Aktualität, Vollständigkeit und sachliche Relevanz berücksichtigen. Sie ist keine Bewertung der wirtschaftlichen oder baulichen Qualität eines Projekts.
Anzeigen und erweiterte Projektprofile
Kommerziell bereitgestellte Profile und Eigenwerbung des Betreibers erscheinen nur in sachlich passenden Bereichen und werden als Anzeige oder erweitertes Projektprofil gekennzeichnet. Der Anbieter des Immobilienangebots und das projektverantwortliche Unternehmen werden getrennt benannt. Wird IMMOBASE als Anbieter ausgewiesen, handelt es sich zugleich um ein geschäftliches Angebot des Portalinhabers; dies bedeutet nicht automatisch, dass der genannte Bauträger oder Projektentwickler NEUBAUREGISTER selbst beauftragt hat. Eine Hervorhebung verändert nicht automatisch die redaktionelle Einordnung anderer Projekte.
Kostenlose Grundlistung
In der Einführungsphase kann NEUBAUREGISTER ausgewählte Projekte projektverantwortlicher Unternehmen neutral und ohne Entgelt aufnehmen. Daraus entsteht kein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Veröffentlichung. Makler und Fremdvertriebe erhalten für fremde Projekte keine automatische kostenlose Werbefläche.
Keine Rankingzusage
Weder eine Portalbuchung noch eine interne Hervorhebung garantiert eine bestimmte Platzierung bei Google oder anderen Suchdiensten, eine bestimmte Reichweite oder eine konkrete Anzahl von Anfragen.