Meldung und Abhilfe
Nachvollziehbare Hinweise werden geprüft und können zur Berichtigung, vorläufigen Sperrung oder Entfernung führen.
Meldung einreichen
Senden Sie Ihre Meldung an info@neubauregister.de. Bitte nennen Sie die konkrete Seitenadresse, den beanstandeten Inhalt, den Grund der Beanstandung und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit.
Erforderliche Angaben
- genaue URL und möglichst ein Bildschirmfoto oder die wörtliche Fundstelle,
- eine nachvollziehbare Begründung, warum die Angabe falsch oder rechtswidrig sein soll,
- bei eigenen Rechten einen geeigneten Nachweis der Berechtigung,
- bei Vertretung eine Vollmacht oder sonstigen Vertretungsnachweis,
- die Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen vollständig und richtig ist.
Prüfung und Abhilfe
Hinreichend konkrete Meldungen werden ohne unnötige Verzögerung geprüft. Betroffene Inhalte können während der Prüfung gekennzeichnet, vorläufig gesperrt, berichtigt oder entfernt werden. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, kann der betroffene Anbieter oder Rechteinhaber um Stellungnahme gebeten werden. Über das Ergebnis wird informiert, sofern eine Kontaktadresse vorliegt und keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
Rechteinhaber und Gegendarstellung
Eine Meldung darf keine bewusst falschen Tatsachen enthalten. Entscheidungen können mit ergänzenden Nachweisen zur erneuten Prüfung vorgelegt werden. Gesetzliche Ansprüche und Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
Keine Notfallstelle
Diese Kontaktmöglichkeit ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Meldung und ist nicht für akute Gefahrenlagen bestimmt.