Zahlungsplan beim Neubaukauf: Wann welche Rate fällig wird.
Beim Bauträgerkauf wird der Kaufpreis regelmäßig nicht auf einmal gezahlt. Vertragliche Voraussetzungen, Sicherungen und der tatsächliche Baufortschritt müssen zusammenpassen.
Eine Rechnung allein macht eine Rate nicht nachvollziehbar.
Ein Bauträgervertrag verbindet die Herstellung oder den Umbau eines Gebäudes mit der Übertragung des Grundstücks, Erbbaurechts oder Wohnungseigentums. Deshalb greifen besondere gesetzliche und vertragliche Sicherungen.
§ 3 MaBV nennt Voraussetzungen vor der Entgegennahme von Käufergeldern und Bauabschnitte für Teilzahlungen. Der konkrete notarielle Vertrag fasst diese Abschnitte in bis zu sieben Teilbeträge zusammen. Käufer sollten jede Anforderung mit Vertrag, Notarmitteilung und Bautenstand abgleichen.
Was die MaBV als Bauabschnitte nennt
Die gesetzliche Ratenstruktur nennt unter anderem den Beginn der Erdarbeiten, Rohbaufertigstellung, Dach, technische Rohinstallationen, Fenster, Innenputz, Estrich, Sanitärfliesen, Bezugsfertigkeit, Fassadenarbeiten und vollständige Fertigstellung. Diese Einzelwerte werden im Vertrag zu höchstens sieben Teilbeträgen zusammengefasst.
Eine Sicherheit von fünf Prozent für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel kann nach den Informationen der Bundesnotarkammer beispielsweise durch Bürgschaft oder Einbehalt umgesetzt werden. Sie ist keine pauschale Garantie gegen jedes Projektrisiko.
Häufige Fragen zum Zahlungsplan
Wann darf ein Bauträger die erste Rate verlangen?
Erst wenn die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. § 3 MaBV nennt unter anderem den wirksamen Vertrag, die notarielle Bestätigung, die Auflassungsvormerkung, die gesicherte Freistellung und die erforderliche Genehmigung beziehungsweise Bestätigung zum Baubeginn. Maßgeblich bleibt der konkrete notarielle Vertrag.
Muss der gesamte Kaufpreis vor Fertigstellung bezahlt werden?
Die MaBV sieht Teilzahlungen nach Baufortschritt vor. Der konkrete Vertrag fasst die gesetzlich genannten Bauabschnitte in bis zu sieben Teilbeträge zusammen.
Was bedeutet Bezugsfertigkeit?
Bezugsfertigkeit bedeutet nicht automatisch vollständige Fertigstellung. Nach der Bundesnotarkammer können zum Beispiel Fassaden oder Außenarbeiten noch ausstehen, obwohl die Wohnung bereits bewohnbar ist.
Ist die Fertigstellungssicherheit eine Insolvenzgarantie?
Nein. Die gesetzlich vorgesehene Sicherheit von fünf Prozent dient der rechtzeitigen Herstellung ohne wesentliche Mängel. Sie ersetzt keine Prüfung des Bauträgers, des Vertrages oder des tatsächlichen Baufortschritts.
Geprüfte Quellen
§ 3 Makler und Bauträgerverordnung
§ 650u BGB zum Bauträgervertrag
§ 650v BGB zu Abschlagszahlungen
Bundesnotarkammer zum Wohnungskauf
Quellen geprüft am 21. September 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts, Steuer, Finanzierungs oder Bauberatung. Maßgeblich sind der konkrete notarielle Vertrag und die Prüfung des Einzelfalls.